


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
SynPro Service
Inhaber: Dimitri Gergert
Alte Dorfstraße 1A
38448 Wolfsburg
– nachfolgend „SynPro Service“ –
und unseren Kunden über die von SynPro Service angebotenen Dienstleistungen sowie die SynPro Service+++ Mitgliedschaft.
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Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
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Alltagshilfe und Angebote zur Unterstützung im Alltag
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private Alltagshilfe
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Hausmeister- & technischer Service
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Reparatur-, Montage- und Instandsetzungsarbeiten
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Renovierungsarbeiten
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Garten- und Außenanlagenarbeiten
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Heckenschnitt und Grundstückspflege
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Entrümpelungen
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Elektroarbeiten im Rahmen der vorhandenen gesetzlichen und fachlichen Befugnisse
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barrierearme, altersgerechte und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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psychologische Beratung und persönliche Gesprächsangebote
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SynPro Service+++ Mitgliedschaft
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weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen SynPro Service und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Art und Umfang der gewünschten Leistung vereinbart wurden und SynPro Service den Auftrag annimmt.
Vereinbarungen können insbesondere persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bei umfangreicheren Arbeiten kann vor Beginn ein individuelles Angebot erstellt werden.
3. Durchführung der Leistungen
SynPro Service erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
Art, Umfang und Dauer richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftrag hinausgehen, können zusätzlich berechnet werden.
SynPro Service führt nur Tätigkeiten aus, die im Rahmen der vorhandenen Qualifikationen, fachlichen Möglichkeiten und gesetzlichen Befugnisse zulässig sind.
4. Arbeitszeit und minutengenaue Abrechnung
Soweit kein Festpreis oder keine andere Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt der reguläre Arbeitspreis: 90,00 € pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt minutengenau zu: 1,50 € pro tatsächlich geleisteter Arbeitsminute. Es wird die tatsächlich erbrachte Leistungszeit berechnet.
Beispiele
10 Minuten = 15,00 €
30 Minuten = 45,00 €
45 Minuten = 67,50 €
60 Minuten = 90,00 €
Material, Ersatzteile, Fremdleistungen und vereinbarte Zusatzkosten sind im Minutenpreis nicht enthalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5. An- und Abfahrtskosten bei Privatleistungen
Bei privat zu zahlenden Leistungen werden zusätzlich: 0,70 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer für An- und Abfahrt berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Als Ausgangspunkt gilt grundsätzlich:
SynPro Service
Alte Dorfstraße 1A
38448 Wolfsburg
Berechnet wird grundsätzlich: Betriebsstandort → Einsatzort → Betriebsstandort. Somit werden sowohl Hin- als auch Rückfahrt berücksichtigt.
Beispiel
Entfernung zum Kunden: 10 km
Hinfahrt: 10 km
Rückfahrt: 10 km
Gesamt: 20 km
20 km × 0,70 € = 14,00 €
Die Kilometerregelung gilt bei privat abgerechneten Leistungen insbesondere für:
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Hausmeister- & technischen Service
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psychologische Beratung
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private Alltagshilfe
6. Zusätzliche Fahrten
Zusätzliche auftragsbezogene Fahrten können gesondert berechnet werden. Hierzu können beispielsweise gehören:
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Materialbeschaffungsfahrten
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Entsorgungsfahrten
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Abhol- oder Lieferfahrten
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Fahrten zu weiteren Einsatzorten
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vom Kunden gewünschte Sonderfahrten
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sonstige zusätzliche auftragsbezogene Fahrten
Soweit möglich, werden zusätzliche Kosten vorher mit dem Kunden abgestimmt.
7. Private Alltagshilfe
Wird eine Alltagshilfe vollständig privat bezahlt und erfolgt keine Abrechnung gegenüber einer Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger, gelten die vereinbarten Privatkonditionen von SynPro Service. Soweit keine andere Vergütung vereinbart wurde, kann eine zeitabhängige Abrechnung nach den jeweils vereinbarten Preisen erfolgen.
Bei privat abgerechneter Alltagshilfe können zusätzlich: 0,70 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet werden.
8. Alltagshilfe im Rahmen der Pflegeversicherung
SynPro Service ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach den in Niedersachsen geltenden Vorschriften anerkannt.
Soweit eine konkrete Leistung gegenüber einer Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger abgerechnet werden kann, gelten die für diese Leistung maßgeblichen gesetzlichen und abrechnungstechnischen Vorgaben. Hierzu können insbesondere gehören:
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Vorschriften des SGB XI
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Vorgaben des Landes Niedersachsen
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Bedingungen der bestehenden Anerkennung
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Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers
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für SynPro Service maßgebliche Vergütungs- und Abrechnungsregelungen
In diesen Fällen gelten die allgemeinen Privatpreise und die private Kilometerregelung nicht automatisch. Das Bestehen eines Pflegegrades allein bedeutet nicht, dass jede Leistung von SynPro Service gegenüber der Pflegekasse abrechenbar ist.
Eine Abrechnung erfolgt nur, soweit die konkrete Leistung und die leistungsberechtigte Person die hierfür geltenden Voraussetzungen erfüllen. Nach den aktuellen niedersächsischen Vorgaben dürfen anerkannte Angebote nur die Leistungen abrechnen, für die ihre Anerkennung besteht; zusätzliche privat finanzierte Leistungen müssen entsprechend als solche kenntlich gemacht werden.
9. Nicht oder nur teilweise übernommene Kassenleistungen
Übernimmt eine Pflegekasse oder ein anderer Kostenträger eine Leistung nicht oder nur teilweise, wird eine darüber hinausgehende private Leistung nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden erbracht. Für den privat zu zahlenden Anteil gelten die vereinbarten Privatkonditionen von SynPro Service. Dies kann insbesondere den Minutenpreis sowie gegebenenfalls private An- und Abfahrtskosten betreffen. Eine doppelte Abrechnung derselben Leistung gegenüber einer Pflegekasse beziehungsweise einem Kostenträger und gleichzeitig privat oder über einen SynPro Service+++ Leistungsrahmen ist ausgeschlossen.
10. Hausmeister- & technischer Service
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Hierzu können insbesondere gehören:
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Reparaturen
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Montage- und Demontagearbeiten
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technische Arbeiten
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Elektroarbeiten Austausch geeigneter elektrischer Betriebsmittel
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Instandsetzungen
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Renovierungsarbeiten
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Garten- und Grundstücksarbeiten
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Heckenschnitt und Außenanlagenpflege
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Entrümpelungen
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Möbel- und Einrichtungsaufbau
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barrierearme und altersgerechte Anpassungen
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Handläufe und Rampen
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weitere individuell vereinbarte Arbeiten
Tätigkeiten mit besonderen gesetzlichen oder fachlichen Anforderungen werden ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Qualifikationen und Befugnisse ausgeführt.
11. Barrierearme und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
SynPro Service kann individuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes durchführen. Hierzu können beispielsweise gehören:
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Rampen
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Handläufe
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Haltemöglichkeiten
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Anpassungen von Zugängen
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kleinere bauliche Veränderungen
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altersgerechte Veränderungen
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barrierearme Anpassungen
Soweit hierfür Leistungen oder Zuschüsse einer Pflegekasse oder eines anderen Kostenträgers in Anspruch genommen werden sollen, gelten die jeweiligen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen. SynPro Service übernimmt keine Garantie für eine Kostenübernahme.
12. Psychologische Beratung
Die psychologische Beratung von SynPro Service dient der persönlichen Unterstützung, Orientierung und Begleitung.
Sie stellt keine heilkundliche Psychotherapie sowie keine ärztliche oder psychiatrische Behandlung dar. Ein bestimmter Beratungserfolg wird nicht garantiert. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die zeitabhängige Abrechnung minutengenau zu: 1,50 € pro Minute. beziehungsweise: 90,00 € pro Stunde.
SynPro Service+++ Mitgliedschaft
13. Gegenstand der Mitgliedschaft
SynPro Service bietet die kostenpflichtige personenbezogene: SynPro Service+++ Mitgliedschaft an. Die drei Plus stehen für die drei Leistungsbereiche:
+ Hausmeister- & technischer Service
+ Alltagshilfe
+ Psychologische Beratung
Die Mitgliedschaft umfasst einen persönlichen Leistungsrahmen sowie besondere Servicevorteile.
14. Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt: 65,00 € pro Monat. Für jeden vollständig bezahlten Monatsbeitrag erhöht sich der persönliche Leistungsrahmen um: 65,00 €. Der Leistungsrahmen wird als Euro-Betrag geführt. Der monatliche Mitgliedsbeitrag von 65,00 € entspricht nicht automatisch einer vollständigen Arbeitsstunde. Die tatsächliche Leistung wird nach den jeweils geltenden Preisen mit dem vorhandenen Leistungsrahmen verrechnet.
15. Aufbau des Leistungsrahmens
Der Leistungsrahmen muss nicht innerhalb eines Monats verbraucht werden. Nicht genutzter Leistungsrahmen bleibt bestehen und kann für spätere vereinbarte Leistungen verwendet werden.
Beispiele
6 Monate: 390,00 € Leistungsrahmen
8 Monate: 520,00 € Leistungsrahmen
12 Monate: 780,00 € Leistungsrahmen
16. Minutengenaue Verrechnung bei Mitgliedern
Bei zeitabhängig abgerechneten Leistungen wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit dem persönlichen Leistungsrahmen verrechnet. Der derzeitige reguläre Zeitpreis beträgt: 1,50 € pro Minute beziehungsweise: 90,00 € pro Stunde
Beispiel
Leistungsrahmen: 65,00 €
Arbeitszeit: 30 Minuten
30 Minuten × 1,50 € = 45,00 €
Verbleibender Leistungsrahmen: 20,00 €
17. Leistungsrahmen reicht nicht aus
Der persönliche Leistungsrahmen stellt keine automatische Begrenzung eines vereinbarten Auftrags dar. Reicht der vorhandene Leistungsrahmen nicht zur vollständigen Durchführung aus, wird der vorhandene Betrag zunächst vollständig verrechnet. Darüber hinausgehende Arbeitszeit wird dem Mitglied zusätzlich nach den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt. Bei einem Zeitpreis von 1,50 € pro Minute gilt beispielsweise:
Leistungsrahmen: 65,00 €
Arbeitszeit: 60 Minuten
Gesamtpreis: 90,00 €
Abzüglich Leistungsrahmen: 65,00 €
Zusätzlich zu zahlen: 25,00 €
Soweit erkennbar und zumutbar, weist SynPro Service den Kunden darauf hin, wenn der vorhandene Leistungsrahmen voraussichtlich überschritten wird.
18. Fertigstellung begonnener Arbeiten
Ist für die ordnungsgemäße Fertigstellung einer bereits beauftragten zusammenhängenden Arbeit zusätzliche Arbeitszeit erforderlich, kann diese nach den vereinbarten Konditionen weiterberechnet werden. Dies kann beispielsweise bei:
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Renovierungsarbeiten
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Malerarbeiten
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Reparaturen
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Gartenarbeiten
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Montagearbeiten
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technischen Arbeiten
der Fall sein. Der Kunde kann vor Beginn eine ausdrückliche:
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Kostenobergrenze
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Zeitobergrenze
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oder maximale zusätzliche Vergütung
vereinbaren.
19. Personengebundene Mitgliedschaft
Die SynPro Service+++ Mitgliedschaft ist ausschließlich: personenbezogen. Mitgliedschaft, Leistungsrahmen und Mitgliedervorteile gelten ausschließlich für die Person, auf deren Namen der Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen wurde. Eine Nutzung zugunsten anderer Personen ist grundsätzlich ausgeschlossen .Der persönliche Leistungsrahmen kann daher insbesondere nicht verwendet werden für:
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Ehe- oder Lebenspartner
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Kinder
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Eltern oder andere Angehörige
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Freunde
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Nachbarn
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sonstige Dritte
Eine Übertragung oder Abtretung des persönlichen Leistungsrahmens oder der Mitgliedervorteile auf eine andere Person ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
20. Ortsgebundene Nutzung der Mitgliedschaft
Die SynPro Service+++ Mitgliedschaft ist zusätzlich an den beim Vertragsschluss angegebenen und gemeldeten Wohnort des Mitglieds gebunden. Leistungen aus dem persönlichen Leistungsrahmen werden grundsätzlich ausschließlich: für das Mitglied selbst und an dessen bei SynPro Service hinterlegter gemeldeter Wohnadresse erbracht. Der Leistungsrahmen kann insbesondere nicht für Leistungen an:
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Wohnungen oder Häusern von Angehörigen
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Wohnungen oder Häusern von Freunden oder Bekannten
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vermieteten Immobilien
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Ferienwohnungen oder Ferienhäusern
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Gewerbeobjekten
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Grundstücken Dritter
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sonstigen nicht zur Mitgliedschaft gehörenden Einsatzorten
eingesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied Eigentümer eines anderen Grundstücks oder einer weiteren Immobilie ist. Entscheidend für die SynPro Service+++ Mitgliedschaft ist grundsätzlich die bei SynPro Service hinterlegte gemeldete Wohnadresse des Mitglieds.
21. Wohnungswechsel des Mitglieds
Ändert sich der gemeldete Wohnort des Mitglieds, ist SynPro Service hierüber unverzüglich zu informieren. Nach Prüfung des neuen Einsatzortes kann die Mitgliedschaft am neuen gemeldeten Wohnort fortgesetzt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der neue Wohnort innerhalb des von SynPro Service bedienten Gebietes liegt und die Leistungserbringung dort möglich ist. Der bisherige und der neue Wohnort können nicht gleichzeitig über dieselbe Mitgliedschaft genutzt werden.
22. Leistungen außerhalb des Wohnortes
Möchte ein Mitglied eine Leistung an einem anderen Einsatzort beauftragen, kann hierfür unabhängig von der SynPro Service+++ Mitgliedschaft ein gesonderter privater Auftrag vereinbart werden. Ein solcher Auftrag wird nicht automatisch über den persönlichen Leistungsrahmen abgerechnet. Für diesen Auftrag können die regulären Preise sowie die regulären An- und Abfahrtskosten gelten.
23. Verwendung in den drei Leistungsbereichen
Der persönliche Leistungsrahmen kann für freigegebene private SynPro-Leistungen aus folgenden Bereichen genutzt werden:
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Hausmeister- & technischer Service
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Alltagshilfe
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psychologische Beratung
Eine Kombination verschiedener Bereiche ist möglich. Auch bei der Kombination gelten die Personen- und Ortsbindung der Mitgliedschaft.
24. Keine regulären An- und Abfahrtskosten für Mitglieder
Bei einer aktiven SynPro Service+++ Mitgliedschaft entfallen für vereinbarte Mitgliedsleistungen die regulären An- und Abfahrtskosten von: 0,70 € pro Kilometer. Dies gilt für Leistungen am hinterlegten gemeldeten Wohnort des Mitglieds insbesondere für:
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Hausmeister- & technischen Service
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psychologische Beratung
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private Alltagshilfe
Bei gegenüber Pflegekassen oder anderen Kostenträgern abgerechneter Alltagshilfe gelten die hierfür maßgeblichen Abrechnungsbedingungen. Nicht von der Befreiung umfasst sein können ausdrücklich vereinbarte:
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Materialbeschaffungsfahrten
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Entsorgungsfahrten
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Sonderfahrten
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Fremdfahrten
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sonstige zusätzliche auftragsbezogene Fahrten
25. Weitere Mitgliedervorteile
Aktive SynPro Service+++ Mitglieder können insbesondere folgende Vorteile erhalten:
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bevorzugte Terminvergabe
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bevorzugte Bearbeitung bei hoher Auslastung
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Wochenendtermine nach Verfügbarkeit
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keine regulären An- und Abfahrtskosten bei Mitgliedsleistungen
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flexible Nutzung der drei Leistungsbereiche
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besondere Mitgliederangebote
Wochenendtermine werden nur nach Verfügbarkeit angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Reaktionszeit besteht nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung.
26. Zusätzliche Beträge
Mitglieder können nach vorheriger Vereinbarung zusätzliche Beträge zur Erhöhung ihres persönlichen Leistungsrahmens leisten. Diese Beträge werden dem persönlichen Leistungsrahmen zugeordnet .Auch zusätzlich zugeordnete Beträge:
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bleiben personenbezogen
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bleiben an die hinterlegte Wohnadresse gebunden
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können nicht auf andere Personen übertragen werden
Für ihre Verwendung gelten dieselben Bedingungen wie für den regulären Leistungsrahmen.
27. Barauszahlung und Verzinsung
Der persönliche Leistungsrahmen ist für die Inanspruchnahme vereinbarter SynPro-Dienstleistungen bestimmt. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
28. Vertragslaufzeit
Die anfängliche Mindestvertragslaufzeit der SynPro Service+++ Mitgliedschaft beträgt: 12 Monate. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von: einem Monat zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wird sie nicht rechtzeitig gekündigt, läuft sie anschließend auf unbestimmte Zeit weiter. Nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit kann sie jederzeit mit einer Frist von: einem Monat gekündigt werden. Diese Gestaltung berücksichtigt die gesetzlichen Grenzen für Laufzeit- und Verlängerungsklauseln in Verbraucher-AGB. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
29. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden die besonderen Mitgliedervorteile. Hierzu gehören insbesondere:
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bevorzugte Terminvergabe
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besondere Wochenendtermine
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Befreiung von regulären An- und Abfahrtskosten
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ausschließlich aktiven Mitgliedern gewährte Sondervorteile
Bereits aufgrund vollständig gezahlter Mitgliedsbeiträge entstandener Leistungsrahmen wird durch eine ordentliche Kündigung nicht automatisch gelöscht .Die Personen- und Ortsbindung bleibt bei einer späteren Inanspruchnahme bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
30. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist zum im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Zeitpunkt fällig. Für einen nicht vollständig bezahlten Monatsbeitrag entsteht für den betreffenden Monat kein weiterer Leistungsrahmen.
31. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, kann SynPro Service die Zahlung anmahnen. Gesetzliche Verzugszinsen und gesetzlich erstattungsfähige Verzugskosten können geltend gemacht werden. Bei Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszins grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Während eines erheblichen Zahlungsrückstands können neue Mitgliedsleistungen und Mitgliedsvorteile im gesetzlich zulässigen Umfang ausgesetzt werden. Bei fortdauerndem oder wiederholtem erheblichem Zahlungsverzug kann SynPro Service das Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Bereits durch frühere vollständig bezahlte Monatsbeiträge entstandener Leistungsrahmen wird durch eine einzelne verspätete Zahlung nicht automatisch gelöscht.
32. Material, Ersatzteile und Fremdleistungen
Material, Ersatzteile und Leistungen Dritter sind grundsätzlich nicht im Arbeitspreis enthalten. Sie können zusätzlich berechnet werden. Größere Zusatzkosten werden nach Möglichkeit vorher mit dem Kunden abgestimmt. Materialkosten können nur dann mit dem persönlichen Leistungsrahmen verrechnet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
33. Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll SynPro Service möglichst frühzeitig informiert werden. Ob bei einer kurzfristigen Absage oder einem nicht wahrgenommenen Termin Kosten entstehen, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
34. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Informationen zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich sind. Der Zugang zum Einsatzort muss zum vereinbarten Zeitpunkt ermöglicht werden. Auf bekannte Gefahren, bauliche Besonderheiten oder sonstige relevante Umstände ist SynPro Service hinzuweisen.
35. Haftung und gesetzliche Mängelrechte
SynPro Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt. Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben bestehen.
36. Widerrufsrecht
Bei Verbraucher-Verträgen, die insbesondere online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, soweit ein Widerrufsrecht besteht. Der Verbraucher erhält in diesem Fall eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
37. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Für die SynPro Service+++ Mitgliedschaft können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
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Name
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Anschrift
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gemeldeter Wohn- und Einsatzort
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Kontaktdaten
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Vertragsbeginn
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Vertragsstatus
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Zahlungseingänge
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offener Leistungsrahmen
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bereits verwendeter Leistungsrahmen
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durchgeführte Leistungen
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Arbeitszeiten
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Rechnungen
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Kündigungsinformationen
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von SynPro Service.
38. Verbraucherstreitbeilegung
SynPro Service ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
49. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026
SynPro Service
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Kontakt
E-Mail: synproservice@gmail.com
Telefon & WhatsApp: 015778814203
Alte Dorfstr. 1A
38448 Wolfsburg